
Termine / Kosten
Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und Teil der medizinischen Grundversorgung.
Nach ärztlicher Verordnung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Verordnungen
werden von Kinderärzten, Fachärzten für Allgemeinmedizin, Neurologen, Psychiatern, Orthopäden, sozialpädiatrischen Zentren und Kliniken ausgestellt.
Es ist zu beachten, dass mit der Therapie spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden muss. Lassen Sie daher erst nach Terminabsprache mit uns die Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen.
Zuzahlungen
zu den Krankenkassenleistungen müssen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nicht geleistet werden.
Erwachsene sind zuzahlungspflichtig. Bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze müssen sie 10% der Verordnungskosten zuzüglich 10 Euro pro Verordnung als Rezeptgebühr selber tragen.
Hausbesuche
werden von uns bei bestimmten Indikationen, sowohl in den Wohnungen der Patienten, als auch in Altenheimen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege durchgeführt.
Persönliche Vereinbarungen
Unser therapeutisches Angebot können Sie selbstverständlich auch auf privater Ebene in Anspruch nehmen.
Termine
Die Therapien finden in der Regel 1-2 x wöchentlich statt. Dafür vereinbaren wir feste, regelmäßig stattfindende Termine, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und an denen wir für Sie da sind.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Verordnungen oder zur Ergotherapie haben, können Sie sich jederzeit unverbindlich an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern.
Systemische Therapie
Die Kosten für die Systemische Therapie werden in Deutschland noch nicht von den Krankenkassen erstattet.
Ich biete Ihnen diese Leistung zu folgendem Preis an:
